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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

  • ESG Compliance
  • 26. Juni 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. Juli 2024



Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gilt als Meilenstein in der Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Sie zielt darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu verbessern und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Der Geltungsbereich und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden durch die CSRD erheblich ausgeweitet.


Zu den wichtigsten Änderungen durch die CSRD zählen:

  • die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle großen Unternehmen und alle an einem geregelten Markt notierten Unternehmen, mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen;

  • das verpflichtende Erfordernis einer externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung;

  • detaillierte und standardisierte Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten und Due-Diligence-Prozessen.

 

Die CSRD tritt schrittweise ab 2024 in Kraft: Zunächst für Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichtspflichtig waren. Beginnend mit dem Berichtsjahr 2025 werden auch alle großen nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen erfasst, sofern sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Mio. Euro oder eine Belegschaft von über 250 Personen. Schätzungen zu Folge werden in Österreich etwa 2000 Unternehmen und EU-weit rund 50.000 Unternehmen betroffen sein.


Ein zentrales Element der CSRD ist die Berichterstattung nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Demnach sind sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und Gesellschaft (inside-out Perspektive) als auch die Auswirkungen der Gesellschaft und der Umwelt auf das Unternehmen (outside-in; finanzielle Wesentlichkeit) zu bewerten.

Die Anforderungen nach der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert, die ein standardisiertes Berichtsformat vorgeben und eine Vielzahl von Themen zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance abdecken. Je nach Ergebnis der Wesentlichkeitsprüfung ist sowohl über Risiken als auch über die Chancen und die Due-Diligence Prozesse im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen zu berichten.


Die CSRD ist ein wichtiges Instrument um Wettbewerbsverzerrungen durch Greenwashing in der EU zu verhindern. Sie bietet Unternehmen die Chance durch einen transparenten Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen Kunden und Investoren zu gewinnen. Bei Verstößen gegen die CSRD drohen jedoch empfindliche Geldbußen.

Bei Fragen zur rechtskonformen Umsetzung der CSRD und der ESRS: info@esg-compliance.net







 
 
 

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