Herausforderung Greenwashing
- ESG Compliance
- 24. Juli 2024
- 2 Min. Lesezeit

So bemerkenswert die Entwicklung bei Sustainable Finance in den vergangenen Jahren auch gewesen ist, so verlief sie doch nicht ohne Hürden und Rückschläge. Während in der Werbung der Begriff Nachhaltigkeit omnipräsent wurde, stand die rapide wachsende Zahl der Investoren, die sich für Nachhaltigkeitsfaktoren interessiert, vor dem Problem, dass es an aussagekräftigen Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen und Finanzprodukten häufig mangelte.
Die schwankende Qualität der von Unternehmen zur Verfügung gestellten Nachhaltigkeitsinformationen, ihre mangelnde Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit, zählt zu den größten Hürden bei der Umsetzung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft. „Greenwashing“, jene Praxis, bei der nachhaltige Investments nur vorgetäuscht werden, droht das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte zu schädigen und notwendige Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu behindern.
Ein vermeintlicher Lösungsansatz, der sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, sind ESG-Ratings, mit dem Anspruch, die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen zu bewerten. Im Wesentlichen stützen sich die ESG-Ratings auf die Angaben von Unternehmen in ihren öffentlichen Berichten, ergänzt durch Medienberichte und Angaben, die bei Befragungen gemacht werden. Die Bedeutung von ESG-Ratingagenturen hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Ihre Methoden und Bewertungskriterien unterscheiden sich zum Teil jedoch erheblich – einige verfolgen branchenbezogen einen Best-in Class Ansatz, andere schließen bestimmte, umstrittene Branchen gänzlich aus. Mitunter wird dabei ein und dasselbe Unternehmen sehr unterschiedlich bewertet. So sorgten fragwürdige Entscheidungen von Ratingagenturen bereits für erhebliche, öffentliche Kontroversen. Und Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine verdeutlicht, wie wichtig es wäre, bei ESG-Ratings auch geopolitische Risiken stärker zu berücksichtigen.
Die Rechtsakte der EU, wie insbesondere die Offenlegungsverordnung, die Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive zielen darauf ab, Greenwashing zu bekämpfen und dadurch die Zuverlässigkeit und Transparenz von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Die Green Claims Directive, zu der 2023 der erste Entwurf der Kommission präsentiert wurde und die 2024 zwischen Rat und Parlament verhandelt wird, soll ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen irreführende Umweltaussagen in Werbung und Produktkennzeichnungen sein.
Bei Fragen zur diesen EU Rechtsakten nehmen Sie gerne Kontakt auf unter: info@esg.-compliance.net