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EU Sustainable Finance: Vom Aktionsplan zum Green Deal

  • ckathollnig
  • 19. Aug. 2023
  • 2 Min. Lesezeit


Mit dem am 8. März 2018 veröffentlichten Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat die EU-Kommission einen ambitionierten Plan ausgearbeitet, um die Finanzwirtschaft auf das Thema Nachhaltigkeit auszurichten. Er formuliert insbesondere drei übergeordnete Ziele: 1. Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umlenken; 2. finanzielle Risiken aus Klimawandel, Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung und sozialen Problemen bewältigen; 3. Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit fördern.


Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Aktionsplan eine Vielzahl an Maßnahmen vor. Zwei Rechtsakte, die nachfolgend näher beleuchtet werden, ragen besonders heraus: Die Offenlegungsverordnung und die Taxonomie-Verordnung. Sie bestimmen, welche Informationen zum Thema Nachhaltigkeit zu veröffentlichen sind und was unter ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten zu verstehen ist. Ergänzt werden diese durch weitere Initiativen, etwa durch die Einführung von Klimawandel-Benchmarks, Änderungen von MiFID II und IDD, mit der Verpflichtung Kunden bei der Anlageberatung nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen, sowie die geplante Einführung eines Green Bond Standards, der die Transparenz von grünen Anleihen verbessern soll.


Der Aktionsplan markiert dabei mit seinen vielfältigen Maßnahmen nicht den Endpunkt, sondern den Beginn der Bemühungen der EU, die Finanz- und Realwirtschaft im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken neu auszurichten. Der Aktionsplan war noch von der Kommission unter der Präsidentschaft von Jean-Claude Juncker ausgearbeitet worden. Bereits zehn Tage nachdem die aktuelle Kommission unter der Präsidentschaft von Ursula von der Leyen ihre Arbeit aufgenommen hat, wurde am 11. Dezember 2019 „Der europäische Grüne Deal“ vorgestellt. Dieser "Green Deal" umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen und Politikfeldern – unter anderem einen Investitionsplan, der Investitionen in Höhe von mindestens 1 Billion Euro über die nächsten zehn Jahre mobilisieren soll. Ziel ist eine moderne, wettbewerbsfähige Wirtschaft in der EU, bei der Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist und die im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freisetzt.


Die ambitionierten Ziele der EU wurden bemerkenswerterweise auch durch die Corona-Pandemie nicht abgeschwächt, sondern die Krise als Chance erkannt, um noch entschlossener Investitionen in Nachhaltigkeit zu fördern. So wird auch beim bislang größten Konjunkturpaket in der Geschichte der EU, dem Europäischen Aufbauplan „Next Generation EU“, mit Investitionen in Höhe von 1.800 Milliarden Euro ein Schwerpunkt auf nachhaltige Investitionen gelegt.


Mit dem im Juni 2021 beschlossenen „Europäischen Klimagesetz“ wird das Ziel der Klimaneutralität den Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben. Bereits bis 2030 sind die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55% zu reduzieren. Massive öffentliche und private Investitionen und der grundlegende Wandel ganzer Wirtschaftssektoren sind dafür erforderlich. Die Einigung zwischen Rat und Parlament über die Verschärfung des Emissionshandels als eine zentrale Maßnahme zur Reduzierung der CO2-Emissionen wurde im Dezember 2022 erzielt.


Im Bewusstsein, dass die EU globale Herausforderungen nicht alleine bewältigen kann, soll zudem verstärkt auf „Green Diplomacy“ gesetzt werden. Immerhin 300 Milliarden Euro an Investitionen will die EU bis zum Jahr 2027 für Entwicklungsländer im Rahmen des „Global Gateway“ zur Unterstützung von nachhaltigen Infrastrukturprojekten, zu Klima- und Umweltschutz, Digitalisierung, Bildung und Gesundheitsschutz mobilisieren.


 
 
 

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